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Schuldhafte Verletzung von Pflichten aus dem Bauwerkvertrag bei Erkennbarkeit der Unmöglichkeit der Herstellung einer den gesetzlichen Bestimmungen und dem Stand der Technik entsprechenden Baugrube und Fortführung der Bauarbeiten nach den Erdarbeiten ohne Vornahme zusätzlicher Absicherungsarbeiten oder Aufklärung des Bauherrn über deren Notwendigkeit

JudikaturDiana Seeber-Grimm , Thomas SeeberZRB 2018, 28 Heft 1 v. 1.3.2018

Deskriptoren: Bauwerkvertrag; Warnpflichtverletzung; getrennte Gewerke; Koordinations- und Prüfpflichten.

§ 1168a ABGB, § 67 VersVG

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