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Allgemeine Fürsorgepflicht oder Schutz nach dem BauKG

JudikaturHermann WenuschZRB 2018, 23 Heft 1 v. 1.3.2018

Deskriptoren: Bauwerkvertrag; Fürsorgepflicht; Baustellenkoordinator.

BauKG, § 1157 ABGB, § 1169 ABGB

Die früher auf die Fürsorgepflicht des Werkbestellers gemäß § 1169 ABGB gestützte Koordinationspflicht des Bauherrn wird nunmehr im Regelungsbereich des BauKG durch dieses als Schutzgesetz konkretisiert; das BauKG als lex specialis verdrängt insoweit den bisherigen Ansatz bei § 1169 ABGB.

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