Die Abgrenzung von Werkverträgen und Verträgen über eine Arbeitskräfteüberlassung ist vor dem Hintergrund der drastischen Rechtsfolgen, die mit einer Qualifizierung eines bestehenden Werkvertrages als Arbeitskräfteüberlassung verbunden sind, von großer praktischer Bedeutung für die Bau- und Anlagenbauwirtschaft. Die derzeitige Lage ist durch eine extensive Auslegung des Tatbestands der Arbeitskräfteüberlassung durch VwGH und OGH sowie eine hohe Rechtsunsicherheit für die betroffenen österreichischen Unternehmen geprägt.