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Wieder einmal: Der verdeckte Mangel

JudikaturHermann WenuschZRB 2017, 17 Heft 1 v. 1.4.2017

Deskriptoren: Verdeckte Mängel; Gewährleistung; Gewährleistungsfrist.

§ 933 Abs 1 ABGB, § 10 Abs 3 KSchG

Auch bei verdeckten Mängeln beginnt die Frist des § 933 Abs 1 ABGB in der Regel schon mit der Ablieferung.

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