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Warnpflicht reloaded – kann es noch Neues geben?11Der vorliegende Beitrag stellt die schriftliche Fassung eines im Rahmen des 2. Österr. Baurechtsforum am 15.4.2016 an der Donau-Universität Krems gehaltenen Vortrages dar. Der Vortragsstil wurde bewusst beibehalten.

AufsätzeIrene WelserZRB 2016, 147 Heft 4 v. 1.12.2016

§ 1168a ABGB befreit den Auftragnehmer aus seiner Haftung. Misslingt das Werk infolge offenbarer Untauglichkeit des vom Auftraggeber gegebenen Stoffes oder einer unrichtigen Anweisung des Auftraggebers, ist der Auftragnehmer nur dann für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich, wenn er den Auftraggeber nicht gewarnt hat. Der vorliegende Aufsatz soll dem Leser in pointierter Weise einen Weg durch die jüngste, sehr kasuistische Rechtsprechung des OGH zu diesem Thema bahnen.

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