„Bei drohenden Überschreitungen von Terminen und Kosten hat der Architekt den Bauherrn zu informieren und geeignete Vorschläge zur Einhaltung der Kosten und Termine zu unterbreiten“. Dieser – oder etwas ziemlich Ähnliches – findet sich in fast jedem Architektenvertrag – Anstoß daran findet in der Praxis niemand.