vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Durch die Behebung wird eine neue Gewährleistungsfrist in Gang gesetzt

JudikaturZRB 2016, 88 Heft 2 v. 1.6.2016

Deskriptoren: Gewährleistung; Gewährleistungsfrist; Mängelbehebung.

§ 933 ABGB, § 933b ABGB

Wenn der Unternehmer nach der Ablieferung des Werks und der Feststellung der Mängel durch den Besteller diesem die Zusage macht, die Mängel zu beheben, dann läuft die Gewährleistungsfrist erst ab Vollendung der Verbesserung.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte