Zwischen mangelnder Fälligkeit und Zurückhaltung des Entgelts sollte unterschieden werden: Solange das Entgelt noch gar nicht fällig ist, kann es – streng genommen – nicht zurückbehalten werden.
Zwischen mangelnder Fälligkeit und Zurückhaltung des Entgelts sollte unterschieden werden: Solange das Entgelt noch gar nicht fällig ist, kann es – streng genommen – nicht zurückbehalten werden.