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Die ÖBA – ein Detektiv?

GedankensplitterHermann WenuschZRB 2016, 42 Heft 1 v. 1.3.2016

Detektivkosten sind gegen den Verursacher als Schaden durchsetzbar, soweit in persönl u sachl Rechtswidrigkeitszusammenhang [...] stehende Verhaltensweisen aufgedeckt werden sollen(Reischauer in Rummel, ABGB3 § 1323 Rz 23).

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