Deskriptoren: Schadenersatz; Schutzgesetz; Stand der Technik; ÖNORM.
§ 1311 ABGB
Die Errichtung eines Klettergerüsts für Kinder stellt die Verwirklichung eines Bauvorhabens dar.Deskriptoren: Schadenersatz; Schutzgesetz; Stand der Technik; ÖNORM.
§ 1311 ABGB
Die Errichtung eines Klettergerüsts für Kinder stellt die Verwirklichung eines Bauvorhabens dar.