1. Die Vorteile der Schiedsgerichtsbarkeit
Gerade wenn internationale große Bauprojekte anstehen, vereinbaren die Parteien häufig die Zuständigkeit eines Schiedsgerichts für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Bauvertrag. Dies ist auch sinnvoll, da Schiedssprüche – anders als nationale Urteile – dank der weltweit fast lückenlos in Kraft stehenden New Yorker Konvention2 nahezu überall vollstreckbar sind. Außerdem wird auf diese Weise nicht nur das „ungute Gefühl“, sondern der häufig tatsächlich bestehende Nachteil vermieden, vor dem nationalen Gericht eines der Vertragspartner klagen zu müssen. Auch Sprachvorteile sind ein entscheidender Punkt, zumal internationale Baustreitigkeiten vor Schiedsgerichten in der Regel in englischer Sprache geführt werden und der Verfahrensablauf so für alle Beteiligten transparent und klar nachvollziehbar ist. Inhaltliche Vorteile sprechen ebenfalls für die Vereinbarung eines Schiedsgerichts: So ist es hier möglich, Schiedsrichter mit besonderer Fachkunde zu bestellen, man kann sehr weitgehend mit eigenen Privatgutachten, vor allem zu technischen Fragen, operieren, und nicht zuletzt ist die eingeschränkte Anfechtbarkeit von Schiedssprüchen3 ein deutlicher Vorteil. Trotz dieser zahlreichen Vorteile gilt es, einige Punkte zu beachten, damit das Schiedsverfahren letztlich wirklich „hält, was es verspricht“. Sie aufzuzeigen ist Ziel des vorliegenden Beitrags.