vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Die leichte Abfragbarkeit von AGB im Internet genügt für eine Gerichtsstandsvereinbarung nach Art 23 EuGVVO11Die EuGVVO (Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen, Verordnung Nr. 44/2001 des Rates vom 22.12.2000; im Folgenden „EuGVVO (alte Fassung)“) wurde durch Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12.12.2012 neu gefasst, die Neufassung der EuGVVO gilt nunmehr seit 10.1.2015; die gegenständliche Entscheidung bezieht sich auf Art 23 EuGVVO (alte Fassung). nicht

JudikaturGünter HayekZRB 2015, 26 Heft 1 v. 1.4.2015

Deskriptoren: AGB, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Einverständnis, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Gerichtsstandklausel, Gerichtsstandsvereinbarung, internationale Zuständigkeit, Internet, Schriftform, Unzuständigkeit, Zuständigkeitsvereinbarung, Zustimmung

EuGVVO Art 5, EuGVVO Art 23, LGVÜ Art 17

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte