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Wie wirken vom Bauträger abgeschlossene (Leitungswasserschaden-) Versicherungen für den Wohnungseigentumswerber?

JudikaturDiana Seeber-Grimm , Thomas SeeberZRB 2013, 93 Heft 2 v. 1.6.2013

WEG § 37, WEG § 40 Abs 2, VersVG § 61, VersVG § 67, ABGB § 1318

Der Wohnungseigentumswerber wird im Zusammenhang mit einer Versicherung gegen Leitungswasserschäden, die vom Wohnungseigentumsorganisator für die Wohnungseigentumsgemeinschaft abgeschlossen wurde, als Versicherter und nicht als Dritter gesehen.

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