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Die Zulässigkeitsgrenze privater Raumordnungsverträge

JudikaturDiana Seeber-Grimm , Thomas SeeberZRB 2013, 96 Heft 2 v. 1.6.2013

ABGB § 879, TROG 2006 § 33, TROG 2006 § 37, TVAG § 9, B-VG Art 18

Wenn eine Behörde die Privatwirtschaftsverwaltung wählt, um öffentlich-rechtlichen Bindungen zu entgehen, sind die geschlossenen Verträge gemäß § 879 ABGB nichtig.Zu den hoheitlichen Vollzugsaufgaben der Behörde gehörende Aufgabenbereiche bieten keinen Spielraum für privatrechtliches Handeln.

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