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„Zahlungsplan“ als Vereinbarung von Vorauszahlungen auf den Werklohn

JudikaturHermann WenuschZRB 2012, 155 Heft 3 v. 1.10.2012

ABGB § 1170

Vorschüsse sind Teilzahlungen auf den Werklohn vor der Fertigstellung des Werks, die nicht bestimmte Teilleistungen abgelten sollen.Sind Vorschüsse vereinbart, so können wegen der damit einhergehenden Vorleitungspflicht allenfalls bestehende Preisminderungsansprüche dagegen eingewandt werden, es besteht aber kein Leistungsverweigerungsrecht wegen zu behebender Mängel.

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