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Staatennachfolge in das Auslandsvermögen der ehemaligen Sowjetunion

AufsätzeMag.a Hannah Grandits , Mag. Martin Baumgartner**Wir danken Philipp Janig, Jane Hofbauer, Benjamin Letzler, Rebecca McMenamin, Michael Waibel, Stephan Wittich, dem anonymen Reviewer sowie den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des 6th Munich Public International Law Early Career Researcher Forums für die Unterstützung und hilfreichen Kommentare zu früheren Versionen dieses Artikels.ZÖR 2024, 637 Heft 4 v. 30.12.2024

State Succession in Respect of Foreign Property of the Former Soviet Union - A Discussion of the Decision 10 Ob 9/23f from an International Law Perspective

Zusammenfassung Das Ende der Sowjetunion stellt Gerichte noch immer vor schwierige völkerrechtliche Fragen. Insbesondere die Nachfolge in das Auslandsvermögen der ehemaligen Sowjetunion wurde bisher keiner abschließenden Lösung zugeführt und ist deshalb äußerst umstritten. In einem Rechtsstreit um ein Grundstück in Wien entschied der Oberste Gerichtshof, dass die Ukraine und Russland gemeinsam als Miteigentümerinnen die Rechtsstellung der Sowjetunion in Bezug auf das außerhalb der Grenzen der ehemaligen Sowjetunion gelegene Auslandsvermögen fortsetzen. Die Entscheidung des OGH und die darin getroffenen Aussagen zum Recht der Staatennachfolge sind in einem Bereich, der aufgrund spärlicher Praxis von großer Unsicherheit geprägt ist, von großer Bedeutung. Der Artikel setzt sich mit der Lösung, die der OGH für den Umgang mit Auslandseigentum der Sowjetunion gefunden hat, kritisch auseinander. Er wendet sich vier Fragen zu, die im Urteil des OGH nicht gänzlich beantwortet worden sind, die jedoch für Behörden und Gerichte in Ländern, in denen sich weitere Vermögensobjekte der ehemaligen Sowjetunion befinden und in

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