Zweifel an der Bedeutung eines staatlichen Erziehungs- und Bildungsauftrags zerstreuen für den Autor eingangs drei Gewährsmänner: Kant, Kelsen und Dewey. Erst danach folgt eine Danksagung, aus der das Andenken an seinen akademischen Lehrer Walter Berka hervorsticht (schön ist auch zu lesen, dass er dank Oskar das Elternrecht erworben hat) und die bereits erkennen lässt, warum der Autor mehr als geeignet ist, sich diesem Thema erstmals auf dem Boden der österreichischen Rechtsordnung monografisch zu widmen. Hat er doch seinen individuellen (Erziehungs- und) Bildungsauftrag ernst genommen, bevor er seine 2019 an der Universität Salzburg approbierte Dissertation dem Verlag Österreich zur Veröffentlichung als Band 294 der Juristischen Schriftenreihe übergeben hat. Diplomstudium Rechtswissenschaften in Innsbruck, Salamanca und Barcelona (Mag. iur., 2011), Master of Laws als Fulbright-Stipendiat an der University of Texas at Austin (LL.M., 2017), Diplomstudium Romanistik (Spanisch) in Innsbruck und Wien (Mag. phil., 2013) heißt es im Kurzlebenslauf des Autors, der derzeit wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Öffentliches Recht (Prof.in Dr.in Kathrin Groh) an der Universität der Bundeswehr München ist. Bemerkenswert ist dabei, dass er neben seinen akademischen Errungenschaften – von 2012 bis 2016 war er zudem Universitätsassistent an der Universität Salzburg – auch ein Verwaltungspraktikum im österreichischen Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (Abt Schulrechtsvollzug, 2018) absolviert hat. Die dabei erworbene profunde Kenntnis des österreichischen Schulrechts kommt ihm im Laufe der Arbeit mehrfach zugute und hat ihm wohl auch geholfen, eine rechtsdogmatische und keine rechtsphilosophische Arbeit abzuliefern, für die er 2020 mit dem Schulrechtspreis der Österreichischen Gesellschaft für Schule und Recht (ÖGSR) ausgezeichnet wurde.