Worum geht es?
Von „Argumenten“ handelt dieses Buch in einem sehr weiten – alles, was sich in Entscheidungsbegründungen findet, bis hin zu obiter dicta, also Äußerungen, die zur Rechtfertigung des Entscheidungsausspruchs gerade nicht beitragen, einschließenden – Sinn (5), und als „letzte Instanz“ (ausdrücklich in einem untechnischen Sinne verstanden) werden die in Verfassungsfragen maßgebliche und unter anderem mit Exklusivkompetenzen ausgestattete, in einer Reihe von Verfahrensarten also ohne vorausgehende Befassung eines anderen Gerichts judizierende Verfassungsgerichtsbarkeit und insbesondere, auch vergleichend, der österreichische Verfassungsgerichtshof (im Folgenden: VfGH) ins Auge gefasst (7 ff). Je nachdem, ob man diese Bestimmung des Argumentbegriffs und die erläuterte Verwendung des Begriffs der letzten Instanz überzeugend findet, wird man den Titel des Buchs mehr oder weniger gelungen finden. Ob der Titel über seine ansprechende ästhetische Qualität hinaus einleuchtet, ist allerdings von untergeordneter Bedeutung. Die Erläuterung der titelgebenden Begriffe verdeutlicht jedenfalls, worum es in dem Buch gehen soll, nämlich um die Begründung verfassungsgerichtlicher Entscheidungen und besonders der Entscheidungen des VfGH (siehe auch 25). Dabei ist nicht an eine inhaltliche Analyse einzelner Entscheidungen oder verwendeter Methoden der Verfassungsinterpretation1 gedacht, sondern es soll um Sinn und Zweck, Rahmenbedingungen und Voraussetzungen der Entscheidungsbegründung und insbesondere um die für sie geltenden rechtlichen Anforderungen gehen (12 ff).