Ob das Wahlrecht an ein bestimmtes Geschlecht anknüpfen darf, ist eine Frage, die jahrhundertelang va hinsichtlich des aktiven Wahlrechts diskutiert worden war und mit Einführung des Frauenwahlrechts endgültig beantwortet schien. Seit einigen Jahrzehnten stellen sich freilich zum Zusammenhang von Geschlecht und Wahlrecht erneut sehr grundsätzliche Fragen: Weil Frauen in den Gesetzgebungsorganen häufig nach wie vor unterrepräsentiert sind, wird vermehrt über Instrumente zur Beseitigung dieses Gender-Gap nachgedacht. Einige Staaten haben bereits entsprechende Maßnahmen ergriffen, die im Detail durchaus unterschiedlich ausgestaltet sind: So gibt es etwa in manchen Staaten Frauenquoten für Parlamentssitze, in anderen wiederum existieren Frauenquoten für Wahllisten. In Österreich wird über solche Maßnahmen nicht ernsthaft diskutiert. Anders ist die Lage in Deutschland: Dort hatten zwei Bundesländer – Brandenburg und Thüringen − sogenannte Paritätsgesetze verabschiedet, die freilich von den jeweiligen Landesverfassungsgerichten für verfassungswidrig erklärt wurden. Vor diesem Hintergrund überrascht es kaum, dass es in Deutschland eine intensive und streckenweise durchaus leidenschaftlich geführte Debatte zu Paritätsgesetzen im Wahlrecht gibt. Laura Volk hat diese aktuelle Thematik in ihrer Arbeit über „Paritätisches Wahlrecht“, die im Jahr 2021 von der Juristischen Fakultät der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg als Dissertationsschrift angenommen wurde, aufgegriffen. Ziel der Autorin ist es, die verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Paritätsgesetzen zu untersuchen (4) und dabei auch grundlegende Fragestellungen „rund um materielle Gleichheit und demokratische Repräsentation“ (5) zu beantworten.