Die Reihe „Ius Publicum Europaeum“ setzt sich zum Ziel, die Grundlagen der europäischen Rechtsordnungen, insbesondere prägende historische Erfahrungen, Entwicklungsstufen, Systematik und methodische Gesichtspunkte in der Perspektive des sich bildenden europäischen Rechtsraums zu erschließen. Im Mittelpunkt des Interesses stehen die nationalen Verfassungs- und Verwaltungsordnungen, ihre wechselseitige Durchdringung sowie ihre Öffnung für die supranationale Integration und die zwischenstaatliche Zusammenarbeit.