Identität ist en vogue
Identität ist en vogue, nicht nur in der Politik, sondern auch in der Verfassungsgerichtsbarkeit. Aber „[a]nders als die Konjunktur suggeriert, ist Verfassungsidentität – auch mangels verfassungstextlichen Vorkommens – kein zweifelsfreier Rechtsbegriff mit eindeutigem Inhalt“ (6). Vor diesem Hintergrund entwirft die Gießener Doktorarbeit von Kassandra Wetz eine Landkarte von Verfassungsidentitätsverständnissen in der Rechtsprechung von fünf Verfassungsgerichten in der Europäischen Union. Bewusst offen fragt die Arbeit nach der Funktionsverwendung dieses Begriffs (4) in der Rechtsprechung des deutschen Bundesverfassungsgerichts, des französischen Conseil constitutionnel, des spanischen Tribunal Constitucional, des polnischen Trybunał Konstytucyjny, des tschechischen Ústavní Soud und des ungarischen Alkotmánybíróság.