Die Forschungsfrage der Mainzer Dissertation von Christopher Orth kann man zugespitzt wie folgt zusammenfassen: Wie würde man die „Causa Harbarth“ nach dem englischen common law beurteilen? Wie bekannt, warf die Ernennung von Professor Harbarth, dem langjährigen CDU-Abgeordneten und stellvertretenden Vorsitzenden der CDU-CSU-Bundestagsfraktion zwischen 2016 und 2018, zum Vizepräsidenten und später zum Präsidenten des BVerfG eine Reihe von tückischen Fragen der Gewaltenteilung, der Unabhängigkeit sowie Unvoreingenommenheit der Bundesverfassungsrichter auf. Dadurch wurde die mit unterschiedlicher Intensität geführte Diskussion über Ausschluss und Ablehnung von Mitgliedern des BVerfG wiederbelebt. Die Themenwahl ist deshalb sehr aktuell und auch auf einen besonders spannenden Aspekt der immer wichtiger werdenden Frage der Kriterien der Richterbestellung gerichtet.1