I. Einladung zum „Perspektivenwechsel“
Die hier zu besprechende Monografie ist aus einer Innsbrucker Habilitationsschrift hervorgegangen und spannt bereits in ihrem Vorwort einen denkbar weiten Fragehorizont auf: Es handele sich um den Versuch, das öffentliche Recht übergreifend als „Ausdruck zwischenmenschlicher Beziehungen“ zu deuten, um zu untersuchen, „welche Rechtsfolgen aus den gefundenen Antworten abgeleitet werden können“. Insofern erklärt der Autor weniger den thesengeleiteten als vielmehr den gesamthaften, panoramaartigen Zugriff zum Formprinzip. Erfreulicherweise drängt sich die Arbeit dem Leser gleichwohl nicht prätentiös als „opus magnum“ auf, sondern lädt ihn in nüchterner Zurückhaltung auf einen „Perspektivenwechsel“, keinen „Paradigmenwechsel“1 ein, was am Schluss denn auch weniger zur radikalen Abkehr von den gewohnten geistigen Bahnen als vielmehr zu deren moderater „Ergänzung“ (532 und öfter) anregen soll.