Eine – wohl unerwartet – besonders aktuell gewordene Studie zur „Intervention auf Einladung“ hat Seyfullah Hasar vorgelegt. Das behandelte Institut ist in der Völkerrechtswissenschaft äußerst umstritten, steht es doch zwischen Positionen und Grundsätzen, die schwer miteinander in Einklang zu bringen sind: So sind einerseits das Interventionsverbot und – noch zentraler – das Gewaltverbot – zu beachten, auf der anderen Seite aber auch das legitime Recht auf Selbstverteidigung, das auch kollektiver Gestalt sein kann und deshalb auch den Ruf nach Hilfe des angegriffenen Staats miteinschließt. Sosehr dieses Recht „naturgegeben“ ist, so eröffnet es auch weiten Spielraum für Missbrauch, weshalb hier sorgfältige Abwägungen getroffen werden müssen.