Das Projekt „Ius Publicum Europaeum“ setzt sich zum Ziel, die Grundlagen der europäischen Rechtsordnungen, insbesondere prägende historische Erfahrungen, Entwicklungsstufen, Systematik und methodische Gesichtspunkte in der Perspektive des sich bildenden europäischen Rechtsraums zu erschließen. Im Einzelnen widmet sich das mehrbändige Werk den nationalen Verfassungs- und Verwaltungsordnungen, deren wechselseitiger Durchdringung sowie deren Öffnung für die supranationale Integration und die zwischenstaatliche Zusammenarbeit.