Kompetenzverteilungen in Bundesstaaten gelten häufig als eher statische Gebilde, sind aber bei näherer Betrachtung durchaus Teil von „lebendigem Verfassungsrecht“ (Richard Novak). Dazu tragen nicht nur Reformen der Kompetenzverteilung durch den Verfassungsgesetzgeber, sondern insbesondere auch die Auslegungspraxis der Verfassungsgerichte bei. In den letzten Jahren hat sich auch die internationale Föderalismusforschung verstärkt mit dieser Praxis befasst und interessante Parallelen, aber auch Unterschiede nicht nur zwischen bundesstaatlichen Kompetenzverteilungen, sondern auch verfassungsgerichtlichen Auslegungsstilen zur Interpretation von Kompetenzverteilungen zutage gefördert. Dieser Befund trifft sicherlich auch auf das vorliegende Werk von Stephan zu, dessen publizierte Dissertation die Interpretation von Gesetzgebungskompetenzen im deutschen Bundesstaat behandelt und dabei schwerpunktmäßig auf die Auslegung von Gesetzgebungskompetenzen durch das deutsche Bundesverfassungsgericht eingeht.