Seit seinem ersten Beschluss vom 09.09.1951 hat das BVerfG eine beispiellose Erfolgsgeschichte geschrieben. Das BVerfG ist zum definitiven Hüter der Verfassung geworden – in einer Manier, die national einmalig ist und die auch international zum wahrhaften Vorbild geworden ist. Bei alledem hat das BVerfG auch die deutsche wie europäische Verfassungsrechtslehre vielfältig herausgefordert. Die Rechtsprechung des BVerfG hat beide Verfassungsrechtslehren unendlich befruchtet und hat diese auch vielfach zum Spiegel ihrer selbst werden lassen. Nicht nur deshalb ist es gerechtfertigt, die Vertreter der deutschen Verfassungsrechtslehre anlässlich des 70. Geburtstages des BVerfG auf die ihrer Auffassung nach gelungenste wie auch misslungenste Entscheidung zu befragen.