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Die Lüth-Entscheidung und die Suizidhilfe-Entscheidung: ein Beitrag zum Menschenbild des Grundgesetzes

AufsätzeProf.in Dr.in Ute MagerZÖR 2022, 681 Heft 3 v. 26.9.2022

I. Die Lüth-Entscheidung als Ausdruck eines in sozialer Verbundenheit stehenden Menschenbildes

Das Lüth-Urteil11BVerfGE 7, 198 ff. betrifft bekanntermaßen die Verfassungsbeschwerde des Senatsdirektors und Leiters der Pressestelle der Freien und Hansestadt Hamburg anlässlich der Eröffnung der „Woche des deutschen Films“. In seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Hamburger Presseclubs hatte Lüth im Rahmen einer Rede vor Filmverleihern und Filmproduzenten zum Boykott des Films „Unsterbliche Geliebte“ von dem Regisseur Veit Harlan aufgerufen. Dieser hatte zu den wichtigsten Regisseuren der Nazizeit gehört und war für Drehbuch sowie Regie des Films „Jud Süß“ verantwortlich. Er war damit „einer der wichtigsten Exponenten der mörderischen Judenhetze der Nazis“.22 Lüth, wiedergegeben in BVerfGE 7, 198 (200). Auf die Klage der Filmgesellschaften verurteilte zunächst das Hamburger Landgericht, sodann das Oberlandesgericht Lüth auf Unterlassen dieser Äußerungen auf der Grundlage von § 826 BGB.

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