Die Frage „Welche halten Sie für die gelungenste und welche für die misslungenste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts seit seinem ersten Beschluss am 9.9.1951?“ impliziert, dass es gelungene und misslungene Entscheidungen gibt. Unter der Voraussetzung, dass man gelungen mit überzeugend gleichsetzt, ist diese Frage bei aller Subjektivität des Betrachters beantwortbar. Aus der Vielzahl der überzeugenden und der geringeren Anzahl an nicht überzeugenden Entscheidungen des BVerfG möchte ich zwei herausgreifen: eine vom Beginn der Rechtsprechungstätigkeit und eine andere aus jüngster Zeit.