Es wird in den Augen des jeweiligen Betrachters immer gelungene und weniger gelungene, gar rechtlich falsche Entscheidungen eines Gerichts geben, und das BVerfG macht da keine Ausnahme. Angesichts der Fülle der seit 1951 ergangenen Senats- und Kammerentscheidungen, vor allem aber der generell zu konstatierenden Qualität der Urteile und Beschlüsse ist die Bewertung einer Entscheidung als besonders gelungen oder nicht gelungen schwierig. Über die Auswahlkriterien zu sprechen wäre notwendig, kann aber wegen des begrenzten Raumes nicht geleistet werden. Es bleibt daher nur, zur Begründung auf die der ausgewählten Entscheidung beigegebenen kritischen Bemerkungen zu verweisen.