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Einzige Instanz Gewissen? Die hüterlose Wehrverfassung

AufsätzeProf.in Dr.in Kathrin GrohZÖR 2022, 589 Heft 3 v. 26.9.2022

Gelungene Entscheidungen des BVerfG zur Wehrverfassung sind Mangelware. Mit seinem misslungensten Beschluss zum Anti-IS-Einsatz11BVerfGE 152, 8. macht das BVerfG nun überdeutlich, dass der wehrverfassungsrechtliche Parlamentsvorbehalt ein ganz zahnloser Tiger ist. Das BVerfG hat dem Bundestag zwar die Mitverantwortung für die Entscheidung über einen bewaffneten Auslandseinsatz der deutschen Streitkräfte anvertraut, sich selbst dann aber schleichend aus der Affäre gezogen und mit seinem Beschluss zum Anti-IS-Einsatz die Opposition als Kontrollinstrument des politischen Bündnisses aus Regierung und Regierungskoalition sehenden Auges ausgeschaltet: Sie ist weder antragsbefugt noch werden ihre rechtlichen Beanstandungen gegen einen Auslandseinsatz vollumfänglich geprüft. Nun ist niemand mehr da, der den Trend weg von einer materiell regelgeleiteten Außenpolitik in einem Gerichtsverfahren umkehren könnte: nicht die Opposition und nicht die Soldat*innen.

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