Das Urteil über das Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon ist nicht nur eines der längsten Urteile des Bundesverfassungsgerichts, sondern es hat auch national wie international heftige Kontroversen ausgelöst. Im Folgenden werden vier zentrale Kritikpunkte behandelt: die Popularbeschwerde in EU-Angelegenheiten (1.), das Missverständnis der repräsentativen Demokratie (2.), der misslungene Verfassungsvergleich beim Wahlrecht (3.) und die unbegründete Erfindung der Identitätsbereiche (4.). Die Kritik führt abschließend zur Frage, was das eigentliche Ziel der Rechtsprechung ist (5.).