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Buchbesprechung Johannes Döveling, Das Recht der Ostafrikanischen Gemeinschaft – eine kritische Analyse, Tübingen: Mohr Siebeck 2019, XXI + 457 S, 104,00 €, ISBN 978-3-16-156717-9

BuchbesprechungMarkus Böckenförde**Dr. Markus Böckenförde, Associate Professor und Chair of the Comparative Constitutional Law Program, Central European University, Quellenstraße 51, 1100 Wien, Österreich, <bockenfordem@ceu.edu >ZÖR 2021, 1455 Heft 4 v. 22.12.2021

I. Einleitung

Die Ostafrikanische Gemeinschaft (engl: East African Community [EAC]) sticht unter den zahlreichen afrikanischen Regional- und Wirtschaftsorganisationen in besonderer Weise hervor.11. ECDPM zählt gegenwärtig 39 Regionalorganisationen, von denen 17 wirtschaftsbezogen sind, <https://ecdpm.org/talking-points/regional-organisations-africa-mapping-multiple-memberships/ > (07.10.2021). Vorläufer regionaler Zusammenarbeit in Ostafrika entstanden vor über 100 Jahren. Die seinerzeit unter britischer Administration stehenden Kenia, Uganda und Tanganyika verfügten bereits um 1919 über eine Zollunion, die während der gemeinsamen Kolonialzeit ua um eine einheitliche an das britische Pfund gebundene Währung, ein gemeinsames Berufungsgericht sowie eine gemeinsame Einkommensteuer ergänzt wurde. Auch nach Erlangung der Unabhängigkeit setzte sich die Verbundenheit der neuen souveränen Staaten fort, wenn auch über die Jahrzehnte hinweg mit unterschiedlicher Intensität und nicht ohne Brüche. Das gegenwärtige Integrationsprogramm der im Jahr 2000 (wieder-)gegründeten Ostafrikanischen Gemeinschaft, dem sich neben den drei Gründungsmitgliedern drei weitere Staaten anschlossen (Burundi und Ruanda im Jahr 2007 sowie der Südsudan im Jahr 2016), ist das ambitionierteste auf dem Kontinent. Es sieht ein kontinuierliches Zusammenwachsen durch verschiedene Integrationsstufen bis hin zu einer Ostafrikanischen Politischen Föderation vor (Art 5 [2] Vertrag zur Ostafrikanischen Gemeinschaft, EACT). Die rechtlichen Grundlagen für die Errichtung einer Währungsunion bestehen seit 2015 und im Jahr 2018 wurde eine Expertenkommission ernannt, die bis Ende 2021 einen Verfassungsentwurf für eine Politische Konföderation ausarbeiten soll, als Zwischenschritt zu einem gemeinsamen Föderalstaat.

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