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Die „Erdoğan-Entscheidung“ des BVerfG

AufsatzDavid Jungbluth**Rechtsanwalt David Jungbluth, Ostpol Gründercampus Offenbach, Hermann-Steinhäuser-Straße 43–47, 63065 Offenbach am Main, Deutschland, < post@rajungbluth.de >.
Der Autor ist niedergelassener Rechtsanwalt in Offenbach am Main und Lehrbeauftragter an der Frankfurt University of Applied Sciences.
ZÖR 2018, 347 Heft 2 v. 1.6.2018

Seite 347


Zusammenfassung Der Beitrag untersucht die sogenannte „Erdoğan-Entscheidung“ des deutschen Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 30.07.2016, mit welcher der dortige Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz zurückgewiesen wurde, der sich gegen das vom Verwaltungsgericht Köln und vom Oberverwaltungsgericht Münster bestätigte respektive ausgesprochene Verbot gerichtet hatte, den türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdoğan sowie andere türkische Politiker im Rahmen einer Demonstration, die nach dem gescheiterten Putschversuch in der Türkei in Köln stattfinden sollte, per Videoleinwand zuzuschalten.

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