Bei der Bestimmung von Nutzungsdauern werden häufig Tabellenwerte herangezogen, die aus Erfahrungswerten aus der Vergangenheit gewonnen wurden. Mit diesen Werten allein kann die tatsächliche Nutzungsdauer oder Restnutzungsdauer einer konkret zu beurteilenden baulichen Anlage oder eines Anlagenteils nicht abschließend bestimmt werden.
Abstract aus ZLB bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

