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Neutralität im Mietrecht

gast & kommentarAufsatzValentin PlankZLB 2024/47ZLB 2024, 103 Heft 6 v. 17.12.2024

Nicht jeder vermietete Raum fällt auch unter das Mietrechtsgesetz (MRG). Diese "neutralen Objekte" sind vom MRG nicht erfasst, es bedarf daher auch keiner Ausnahmeregelung.

Abstract aus ZLB bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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