Nicht jeder vermietete Raum fällt auch unter das Mietrechtsgesetz (MRG). Diese "neutralen Objekte" sind vom MRG nicht erfasst, es bedarf daher auch keiner Ausnahmeregelung.
Abstract aus ZLB bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Nicht jeder vermietete Raum fällt auch unter das Mietrechtsgesetz (MRG). Diese "neutralen Objekte" sind vom MRG nicht erfasst, es bedarf daher auch keiner Ausnahmeregelung.
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