Neben Objekten mit religiöser Nutzung sind Kirchen und Kirchengemeinden oft auch Eigentümer von Immobilien herkömmlicher Art. Im Fall der Immobilien mit zB gewerblicher Nutzung handelt es sich aus Bewertungssicht um eine gewohnte Aufgabe, wobei auch hier die Sicht des Eigentümers auf den Wert seiner Immobilie spezifisch ist. In diesem Artikel geht es jedoch um Objekte mit religiöser Nutzung, welche für Zwecke der Religionsausübung gebaut wurden - also Kirchen, Kapellen, Klöster, Pfarrhöfe und vergleichbare Immobilien im kirchlichen Umfeld. Solche Immobilien sind in ihrer Drittverwendungsmöglichkeit deutlich eingeschränkt und manchmal ist diese sogar ganz ausgeschlossen.

