Zur Ausdehnung des Vorkaufsrechts auf "andere" Veräußerungsarten
Ist eine Sache mit einem (reinen) Vorkaufsrecht iSd § 1072 ABGB belastet, dann bildet nur der Abschluss eines Kaufvertrags den Vorkaufsfall.
Abstract aus ZLB bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

