Im Zuge der Bilanzierung ist die Notwendigkeit einer außerplanmäßigen Abschreibung und im Falle eines buchmäßig negativen Eigenkapitals die insolvenzrechtliche Überschuldung zu prüfen. Gerade bei Liegenschaften wird dabei gerne auf die Finanzierungsgutachten der Banken verwiesen. Dabei ist aber Vorsicht geboten.
Abstract aus ZLB bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

