Auch obligatorische Veräußerungsgeschäfte mit "Liegenschaftsfremden" (und nicht bloß deren Verbücherung) sind während der dreijährigen Wartefrist des § 5 Abs 2 WEG unzulässig bzw unwirksam
Zum Zweck des § 5 Abs 2 WEG wurde in der Rsp des Fachsenats unter Bezugnahme auf die Gesetzesmaterialien bereits wiederholt Stellung genommen (vgl nur 5 Ob 125/13p).

