Die Aufnahme von Liegenschaften in einen Gefahrenzonenplan führt in der Regel zu einer Wertminderung. Diese ist im außerbetrieblichen Bereich nur eingeschränkt verwertbar.
Abstract aus ZLB bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Die Aufnahme von Liegenschaften in einen Gefahrenzonenplan führt in der Regel zu einer Wertminderung. Diese ist im außerbetrieblichen Bereich nur eingeschränkt verwertbar.
Abstract aus ZLB bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
