Beim Wegfall von selbständigen Wohnungseigentumsobjekten kommt das vereinfachte Verfahren der Berichtigung des Grundbuchs nach § 10 Abs 3 WEG nicht in Betracht
Gemäß § 35 Abs 1 Fall 1 WEG erlischt das Wohnungseigentum durch den Untergang des Gegenstands des Wohnungseigentums.

