Mit einer vom EU-Parlament beschlossenen und in der Folge am 28. 11. 2022 vom Europäischen Rat gebilligten Richtlinie wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung insb im Hinblick auf ESG-Faktoren in Zukunft deutlich ausgebaut. Im Vergleich zur bisher geltenden EU-Richtlinie zur nichtfinanziellen Unternehmensberichterstattung erfolgt nunmehr neben einer erheblichen Erweiterung des Anwendungsbereichs und eigenen europäischen Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung auch die Aufnahme einer externen Prüfpflicht für die berichteten Informationen.

