Zur Reichweite eines vertraglichen Gewährleistungsverzichts beim Liegenschaftskauf
Die Reichweite eines vertraglichen Gewährleistungsverzichts ist durch Auslegung im Einzelfall nach der Absicht der Parteien und der Übung des redlichen Verkehrs zu ermitteln (8 Ob 9/19k; RS0016561 [T 1]; RS0018564 [T 13]).

