Parkhäuser und Tiefgaragen unterliegen in der Einkommensteuer im betrieblichen Bereich einer Nutzungsdauer von 40 Jahren. Dies gilt auch für Abstellplätze in einem Wohngebäude.
Abstract aus ZLB bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Parkhäuser und Tiefgaragen unterliegen in der Einkommensteuer im betrieblichen Bereich einer Nutzungsdauer von 40 Jahren. Dies gilt auch für Abstellplätze in einem Wohngebäude.
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