Bei der Ermittlung des Bodenwerts ist primär das Vergleichswertverfahren anzuwenden. Erst im Falle fehlender bzw nicht ausreichender Vergleichspreise kann das Residualwertverfahren als sekundäres Verfahren der Bodenwertermittlung zur Anwendung kommen.
Abstract aus ZLB bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

