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Supersheriff! Alles auf die Knie!11 Drahidiwaberl, Supersheriff (1982) Text: Heinz Nessizius.

JudikaturPersönlichkeits- und MedienrechtThomas HöhneZIR 2014, 432 Heft 5 v. 1.11.2014

Normen: ABGB § 354, UWG § 14, UWG § 1 Abs 1 Z 1, GlBG § 30

Der Inhaber eines Gastgewerbebetriebs kann einer Privatperson unter Berufung auf das Hausrecht das Betreten seines Lokals untersagen, wenn diese Person das Lokal als „Rauchersheriff“ aufgesucht hat, um die Einhaltung der Nichtraucherschutzvorschriften zu kontrollieren und gegebenenfalls Anzeige zu erstatten. Das gilt auch dann, wenn die Person Speisen und Getränke konsumiert hat, um für ihre Kontrollen eine gewisse Zeit im Lokal bleiben zu können.

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