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Kein Zugang einer elektronischen Post bei automatischer Abwesenheitsantwort

JudikaturE-Commerce RechtZIR 2014, 325 Heft 4 v. 1.9.2014

Normen: ECG § 12, ABGB § 879 Abs 3, KSchG § 6 Abs 1 Z 3

Eine E-Mail ist für den Empfänger in dem Zeitpunkt abrufbar, in dem sie in seiner Mailbox eingelangt und gespeichert ist und am Bildschirm angezeigt oder ausgedruckt werden kann, d.h. sobald ein Abruf durch den Empfänger möglich ist.

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