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AG Düsseldorf, Urteil 09.04.2014, 23 C 3876/13 – Beweislast zur Einwilligung von Werbemails

JudikaturspiegelZIR-Slg 2014/86ZIR 2014, 315 Heft 4 v. 1.9.2014

AG Düsseldorf, 09.04.2014, 23 C 3876/13
Beweislast zur Einwilligung von Werbemails

Derjenige, der eine Werbemail versendet, hat auch zu behaupten, dass der Empfänger dem Empfang zuvor zugestimmt hat. Diese Behauptung hat der Versender der Werbemail auch zu beweisen.

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