Normen: UrhG § 42b, Art 5 Abs 2 RL 2001/29/EG (Info-RL)
Potentielle oder auch tatsächliche Multifunktionalität eines Speichermediums schließt nicht per se die Statthaftigkeit einer Vergütungspflicht gem § 42b Abs 1 UrhG aus. Die insofern gegenteiligen Ausführungen der Gericom-Entscheidung1 sind im Lichte der rezenten Rechtsprechung des EuGH nicht aufrecht zu erhalten.
